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    Ärztlich verordnete Behandlungspflege

    Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften beim Ihnen zuhause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen. Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen rückl.ufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird. Leistungen der Behandlungspflege Hilfe bei der Medikamenteneinnahme Wundversorgung und Verbandswechsel Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung) An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen Anlegen von Kompressionsverbänden Dekubitusbehandlung Stomaversorgung Suprapubische Katheter

Individuell. Gut. Betreut.

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