Gerne teilen wir unser Fachwissen mit Ihnen und beraten Sie zu Themen wie Einsatz von Pflegehilfsmitteln, Anpassung des Wohnraums und Beantragung und Wechsel des Pflegegrades. Aber auch Angehörigenschulungen zu individuellen Pflegebedarfen in der Häuslichkeit bieten wir Ihnen an.
Beim Thema Pflege kennen wir uns aus und nutzen unser Expertenwissen gern, um Ihnen bei der Entscheidung für die passenden Pflegeangebote behilflich zu sein. Wir beraten wir Sie ausführlich und individuell und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag für die gewünschten Leistungen. Anschließend helfen wir Ihnen gern bei den Formalitäten für die Pflegeversicherung – all das selbstverständlich kostenlos.
Die Ermittlung des Pflegegrades in drei Schritten:
1. Stellen Sie einen Antrag auf eine Pflegegrad-Einstufung bei Ihrer Pflegekasse.
2. Nach Terminvereinbarung kommt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihnen.
3. Sie erhalten den Bescheid über den ermittelten Pflegegrad.
Gesetzliche Grundlagen
Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade eingeteilt. Die Pflegegrade lösen die bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen ab. Um einen Pflegegrad zu ermitteln, bewerten Gutachter durch den MDK inwieweit die Selbständigkeit beeinträchtigt ist. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems, dieses ermittelt anhand der erreichten Punkte den Pflegegrad bzw. die Schwere der Pflegebedürftigkeit.
Pflegegrad 1
Gesamtpunkte: 12,5 bis unter 27,5
Pflegegrad 2
Gesamtpunkte: 27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3
Gesamtpunkte: 47,5 bis unter 70
Pflegegrad 4
Gesamtpunkte: 70 bis unter 90
Pflegegrad 5
Gesamtpunkte: 90 bis unter 100
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